Ausführungsplätze

Informationen über die fünf wichtigsten Ausführungsplätze
Aufgrund einer Neuerung der MiFID II ist es die Pflicht des Instituts, auf der Webseite einmal jährlich für jede Klasse von Finanzinstrumenten die fünf Ausführungsplätze zu veröffentlichen, die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind und auf denen Kundenaufträge im Vorjahr ausgeführt wurden sowie Informationen über die erreichte Ausführungsqualität zusammenzufassen (§ 82 Abs. 9 WpHG).

Nähere Informationen zu den Ausführungsplätzen (PDF)

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